Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich tausende Menschen in zahlreichen Chören und Kirchen-Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen.
So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sin
- Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“.
- Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
- Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied der EKHN:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
- Als Mitglied der Evangelischen Kirche können Sie für den Kirchenvorstand kandidieren, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Konfirmierte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können „Jugendmitglieder im Kirchenvorstand“ werden. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich.